Begrenzung der Rissbreite

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In Betonbauteilen entstehen Risse, wenn die Betonzugfestigkeit durch eine Last- oder Zwangsbeanspruchung oder eine Kombination beider überschritten wird. Diese können insbesondere zur Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit führen durch:

  • die Beeinträchtigung des äußerlichen Erscheinungsbildes (bei sichtbaren Betonflächen)
  • zum lokalen Verlust des Korrosionsschutzes der Bewehrung
  • die Erhöhung der Durchlässigkeit des Bauteils (z.B. bei Anforderungen an die Wasserundurchlässigkeit)
  • ggf. die Widerstandsfähigkeit gegen Frosteinwirkungen
  • Beeinflussung des Verformungsverhaltens (z.B. Zunahme der Durchbiegung)

Darüber hinaus wirkt sich die Rissbildung auch auf das Tragverhaltens von Betonbauteilen aus (Änderung der Spannungsverteilung im Bauteil, ggf. Änderung des statischen Systems). Dieses wird nach Eurocode 2 durch die Bemessung im Grenzzustand der Tragfähigkeit im Zustand 2 abgesichert, wobei hinsichtlich der Rissvermeidung bzw. Rissbegrenzung der Berücksichtigung des realistischen Tragverhaltens eine besondere Bedeutung zukommt.

Zur Sicherstellung

Die Breite dieser Risse muss begrenzt werden, um die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit des Bauteils weiterhin zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit beinhalten das Erscheinungsbild, die Dichtheit und die Nutzungsfähigkeit eines Bauteils, bei der Dauerhaftigkeit ist insbesondere der Korrosionsschutz der Bewehrung von Bedeutung. Neben der Begrenzung der Rissbreite ist eine ausreichende Betondeckung von weitaus größerer Bedeutung für die Einhaltung der Anforderungen an die Dauerhaftigkeit und die Gebrauchstauglichkeit.[1]

Vorgang der Rissbildung

= Zulässige Rissbreiten (Dauerhaftigkeit)

Nachweisverfahren

Mindestbewehrung für Zwangsbeanspruchungen

Begrenzung des Stabdurchmessers

Begrenzung der Stababstände

Berechnung der Rissbreite

Quellen

  1. Baar, S.; Ebeling, K.: Lohmeyer Stahlbetonbau. Bemessung - Konstruktion - Ausführung. 10.Auflage. Wiesbaden 2017


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