Benutzer:Sneumann

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Putzdicke als Ersatz für den Achsabstand a oder ein Querschnittsmaß
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Kategorie Nutzung Beispiele
1 A A1 Spitzböden für Wohnzwecke nicht geeigneter, aber zugänglicher Dachraum bis 1,80 m lichter Höhe 1,0 1,0
2 A2 Wohn- und Aufenthaltsräume Decken mit ausreichender Querverteilung der Lasten, Räume und Flure in Wohngebäuden, Bettenräume in Krankenhäusern, Hotelzimmer einschl. zugehöriger Küchen und Bäder 1,5 -
3 A3 wie A2, aber ohne ausreichende Querverteilung der Lasten 2,0c 1,0
4 B B1 Büroflächen, Arbeitsflächen, Flure Flure in Bürogebäuden, Büroflächen, Arztpraxen ohne schweres Gerät, Stationsräume, Aufenthaltsräume einschl. der Flure, Kleinviehställe 2,0 2,0
5 B2 Flure und Küchen in Krankenhäusern, Hotels, Altenheimen, Flure in Internaten usw.; Behandlungsräume in Krankenhäusern, einschl. Operationsräume ohne schweres Gerät; Kellerräume in Wohngebäuden 3,0 3,0
6 B3 alle Beispiele von B1 u. B2, jedoch mit schwerem Gerät 5,0 4,0
7 C C1 Räume, Versammlungsräume und Flächen, die der Ansammlung von Personen dienen können (mit Ausnahme von unter A, B, D und L festgelegten Kategorien) Flächen mit Tischen; z. B. Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Schulräume, Cafes, Restaurants, Speisesäle, Lesesäle, Empfangsräume, Lehrerzimmer 3,0 4,0
8 C2 Flächen mit fester Bestuhlung; z. B. Flächen in Kirchen, Theatern oder Kinos, Kongresssäle, Hörsäle, Wartesäle 4,0 4,0
9 C3 frei begehbare Flächen; z. B. Museumsflächen, Ausstellungsflächen, Eingangsbereiche in öffentlichen Gebäuden, Hotels, nicht befahrbare Hofkellerdecken sowie die zur Nutzungskategorie CI bis C3 gehörigen Flure 5,0 4,0
10 C4 Sport- und Spielflächen; z. B. Tanzsäle, Sporthallen, Gymnastik- und Kraftsporträume, Bühnen 5,0 7,0
11 C5 Flächen für große Menschenansammlungen; z. B. in Gebäuden wie Konzertsäle, Terrassen und Eingangsbereiche sowie Tribünen mit fester Bestuhlung 5,0 4,0
12 C6 Flächen mit regelmäßiger Nutzung durch erhebliche Menschenansammlungen, Tribünen ohne feste Bestuhlung 7,5 10,0
13 D D1 Verkaufsräume Flächen von Verkaufsräumen bis 50 m2 Grundfläche in Wohn-, Büro- und vergleichbaren Gebäuden 2,0 2,0
14 D2 Flächen in Einzelhandelsgeschäften und Warenhäusern 5,0 4,0
15 D3 Flächen wie D2, jedoch mit erhöhten Einzellasten infolge hoher Lagerregale 5,0 7,0
16 E E1.1 Lager, Fabriken und Werkstätten, Ställe, Lagerräume und Zugänge Flächen in Fabriken3 und Werkstätten3 mit leichtem Betrieb und Flächen in Großviehställen 5,0 4,0
17 E1.2 Allgemeine Lagerflächen, einschließlich Bibliotheken 6,0b 7,0
18 E2.1 Flächen in Fabriken3 und Werkstätten3 mit mittlerem oder schwerem Betrieb 7,5b 10,0
19 T T1 Treppen und Treppenpodeste Treppen und Treppenpodeste in Wohngebäuden, Bürogebäuden und von Arztpraxen ohne schweres Gerät 3,0 2,0
20 T2 alle Treppen und Treppenpodeste, die nicht in TI oder T3 eingeordnet werden können 5,0 2,0
21 T3 Zugänge und Treppen von Tribünen ohne feste Sitzplätze, die als Fluchtwege dienen 7,5 3,0
22 Zd Zugänge, Baikone und ähnliches Dachterrassen, Laubengänge, Loggien usw., Baikone, Ausstiegspodeste 4,0 2,0











Putzdicke als Ersatz für den Achsabstand a oder ein Querschnittsmaß
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1 Putzart Erforderliche Putzdicke als Ersatz für 10 mm Normalbeton [mm] Maximal zulässige Putzdicke mm
2 Putze ohne Putzträger nach 5 14 (3)
3 Kalk-Zementmörtel nach DIN EN 998-1 in Verbindung mit DIN 18550-2 bzw. DIN EN 13914-2 15 20
4 Gipsmörtel nach DIN EN 13279-1 in Verbindung mit DIN 18550-2 bzw DIN EN 13914-2 10 25
5 Putze auf Putzträgern nach 5.1.4 (4) 8 25^{a}
6 Putze auf Putzträgern nach 5.1.4 (5) 5 30^{a}
7 Putze auf Holzwolle-Platten Angaben siehe 5 14 (6)


Quellen

Normen



Fachliteratur
  1. Erarbeitung von Konstruktions- und Bemessungsregeln für Geschoßtreppen aus Stahlbetonbau von o.Prof. Dr.-Ing.E.h. Dr.-Ing. K. Kordina Dipl.-Ing. H.-H. Osteroth



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