Diskussion:Zwang - Mindestbewehrung zur Rissbreitenbegrenzung für eine Sohlplatte (Bsp.): Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Berechnung für späten Zwang ist die Berechnung der Mindestbewehrung für "dicke Bauteile" entbehrlich, da es sich um Biegezwang handelt. Die Regelung gilt jedoch nur für zentrischen Zwang. | Bei der Berechnung für späten Zwang ist die Berechnung der Mindestbewehrung für "dicke Bauteile" entbehrlich, da es sich um Biegezwang handelt. Die Regelung gilt jedoch nur für zentrischen Zwang. | ||
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+ | Der Wirkungsbereich der Bewehrung bezieht sich lt. Norm nur auf eine Bauteilseite. Das sollte in der Berechnung auch so umgesetzt werden. Beim Bewehrungsvergleich am Ende der Berechnung (früher Zwang) gibt es daher einige Unstimmigkeiten. | ||
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Version vom 6. Januar 2020, 14:37 Uhr
In den beiden Darstellungen ist ein kleiner Fehler drin. Bei zentrischem Zwang müssen die beiden Zugzonenbereiche mit je 0,5 h(cr) bezeichnet werden. [G. Bolle]
Bei der Berechnung für späten Zwang ist die Berechnung der Mindestbewehrung für "dicke Bauteile" entbehrlich, da es sich um Biegezwang handelt. Die Regelung gilt jedoch nur für zentrischen Zwang. [G. Bolle]
Der Wirkungsbereich der Bewehrung bezieht sich lt. Norm nur auf eine Bauteilseite. Das sollte in der Berechnung auch so umgesetzt werden. Beim Bewehrungsvergleich am Ende der Berechnung (früher Zwang) gibt es daher einige Unstimmigkeiten. [G. Bolle]