Elementdecken - Anwendungsregeln

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Betonfestigkeitsklassen

Die zulässigen Betonfestigkeitsklassen für die Teilfertigteile und die Ortbetonergänzung sind in den Bauartgenehmigungen geregelt. Die mindestens erforderlichen Betonfestigkeitsklassen, die sich aus den Expositionsklassen ergeben, sind einzuhalten. Werden unterschiedliche Betonfestigkeitsklassen verwendet, so ist die geringere Betonfestigkeitsklasse für die Bemessung maßgebend. Bei Verwendung von Leichtbeton muss dieser mindestens der Rohdichteklasse D1,2 (>1000kg/m³) entsprechen.

Nach den Bauartgenehmigungen dürfen im Regelfall folgende Betone entsprechend DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 verwendet werden.

Teilfertigteil Ortbetonergänzung
Normal- und Schwerbeton Leichtbeton Normal- und Schwerbeton Leichtbeton
C16/20
C20/25 C20/25
C25/30 LC25/28 C25/30 LC25/28
C30/37 LC30/33 C30/37 LC30/33
C35/45 LC35/38 C35/45 LC35/38
C40/50 LC40/44 C40/50 LC40/44
C45/55 LC45/50 C45/55 LC45/50
C50/60 LC50/55 C50/60 LC50/55

Betonstahl (Zulagebewehrung)

Für die Zulagebewehrung in Elementdecken gelten nach den Bauartgenehmigungen die gleichen Anforderungen wie bei Bewehrungsstahl in monolithisch hergestellten Ortbetondecken. Nach Eurocode 2 ist die Verwendung von glatten oder profilierten Bewehrungsdrähten aufgrund zu geringer Verbundtragfähigkeiten und die Verwendung von Bewehrungsstählen mit Stabdurchmessern kleiner 6 mm aufgrund zu geringer Duktilität nicht zulässig. Folgende gerippte Betonstähle nach Eurocode 2 und DIN 488-1 sind verwendbar:

B500 A Betonstahl in Ringen oder als abgewickeltes Erzeugnis (Betonstabstahl B500A) nach DIN 488-3
Betonstahlmatten nach DIN 488-4
B500 B Betonstabstahl nach DIN 488-2
Betonstahl in Ringen oder abgewickeltes Erzeugnis nach DIN 488-3
Betonstahlmatten nach DIN 488-4
Betonstahl mit bauaufsichtlicher Zulassung (z.B. nichtrostender Betonstahl)

Gitterträger

Die Anforderungen an die Herstellung der Gitterträger in den Zulassungen geregelt. Weitere Informationen und Übersichten zu den derzeit zugelassenen Gitterträgern sind auf der Seite "Gitterträger nach Zulassung" zu finden

Oberflächenbeschaffenheit der Verbundfuge

Die Oberflächenbeschaffenheit von Verbundfugen wird nach Eurocode 2 in vier Rauigkeitskategorien eingeteilt. In Abhängigkeit von den Rauigkeitskategorien sind Beiwerte für die verschiedenen Traganteile der Verbundfuge festgelegt. Die Oberflächenbeschaffenheit der Verbundfuge kann durch verschiedene Verfahren bei der Herstellung der Teilfertigteile im Betonfertigteilwerk beeinflusst werden. Im Regelfall werden die frisch geschütteten Teilfertigteile in beweglichen Fertigungstischen unter Rechen mit pendelnd gelagerten Zinken hindurchgefahren, wodurch Riefen in einem bestimmten Abstand in den Frischeton des Teilfertigteils gezogen und die Oberfläche der Verbundfuge aufgeraut wird. An Bewehrungselementen oder Einbauteilen (Aussparungen), die aus dem Fertigteil herrausragen, klappen die Zinken hoch. Dadurch kann es bei der Herstellung der Verbundfugenoberfläche erforderlich sein, die Frischbetonoberfläche an Fehlstellen manuell mit Hilfe von Kellen oder Harken aufzurauen.

Im Regelfall werden Verbundfugen in Elementdecken glatt oder rau ausgeführt. Der Eurocode 2 enthält den Hinweis, das bei Betonen mit fließfähiger oder sehr fließfähiger Konsistenz eine Einstufung der Verbundfuge als sehr glatt vorzunehmen ist, wenn keine Nachbehandlung des Frischbetons nach dem Verdichten erfolgt.

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