Fugen - Arten

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In Beton- und Stahlbetonbauteilen können aus verschiedenen Gründen Fugen erforderlich sein. Dabei können Arbeitsfugen, Sollrissfugen, Bewegungsfugen, Pressfugen, Stoßfugen und Verbundfugen unterschieden werden. Allen Fugenarten ist gemein, dass diese eine Unterbrechung bzw. Störung des homogenen Querschnittes eines Bauteils darstellen. Je nach Fugenart kann es zudem erforderlich sein, die Bewehrung zu unterbrechen oder den durchlaufenden Querschnitt zu unterbrechen.

Übersicht Fugenarten

Arbeitsfugen

Arbeitsfugen sind überall dort anzutreffen, wo unterschiedliche Betonierabschnitte aneinangergrenzen. Diese sind aus bauablauftechnischen Gründen beispielsweise erforderlich bei großflächigen Bauteilen wie Sohlplatten, Wände oder Decken oder an Anschlüssen von unterschiedlichen Bauteile, die nicht in einem Betonierabschnitt hergestellt werden (z.B. am Wandfuß von Stahlbetonwändenn auf Sohlplatten). An Arbeitsfugen innerhalb von Bauteilen läuft die Bewehrung im Regelfall ungeschwächt durch. Arbeitsfugen zwischen unterschiedlichen Bauteilen, sind je nach statischen Anforderungen als bewehrte oder unbewehrte Verbundfugen zu bemessen und auszuführen.

Da Arbeitsfugen immer eine bleibende Gefügestörung innerhalb des Bauteils darstellen, bestehen hohe Anforderungen an die Vorbereitung und Ausführung der Anbetonierung. Dieses gilt insbesondere bei Bauteilen mit Anforderungen an die Wasserundurchlässigkeit (WU-Bauteile).

Sollrissfugen

Sollrissfugen haben den Zweck, Trennrisse an planmäßigen Stellen entstehen zu lassen und dadurch die Bereiche außerhalb der Sollrissstellen rissfrei zu halten. Damit es mit ausreichender Sicherheit in den Sollrissfugen zur Rissentstehung kommt, muss der Querschnitt des Bauteils ausreichend geschwächt sein.

Damit Zwangsbeanspruchungen durch die sich einstellende Rissöffnung (Stahldehnung) in einem ausreichenden Maße abgebaut werden können, ist es erforderlich, auch den Querschnitt der durchlaufenden Bewehrung zu schwächen bzw. falls möglich diese vollständig zu unterbrechen.

Sollrissfugen haben eine wichtige Bedeutung bei der Ausführung von WU-Bauteilen, die Zwangsbeanspruchungen ausgesetzt sind. Dieses betrifft insbesondere schubfest mit der Sohlplatte verbundene Wände und Sohlplatten mit Festhaltungen durch gegliederte Grundrisse oder Höhenversprünge.

Bewegungsfugen

Bewegungsfugen sind dort erforderlich, wo sich Bauteile bzw. gesamte Gebäudeteile unabhängig voneinander bewegen können müssen. Dieses kann der Fall sein bei einem zu erwartenden ungleichen Setzungsverhalten des Baugrundes oder bei Bauteilen mit großen Abmessungen die Verformungseinwirkungen ausgesetzt sind (z.B. Temperatur, Schwinden).

Je nach Konstruktion können Bewegungsfugen Verschiebungen und Drehungen in und um allen drei Achsen ermöglichen. Hierfür wird das Bauteil inkl. Bewehrung vollständig unterbrochen, sodass ein freier Raum zwischen den Bauteilen verbleibt. Dieser wird in der Regel mit geeigneten dehnfähigen Materialien verfüllt wird, wobei ggf. Brand- und Schallschutzanforderungen zu beachten sind. Bei Bauteilen mit Anforderungen an die Wasserundurchlässigkeit sind zudem Fugenabdichtungen erforderlich.

Nach Eurocode 2 müssen Bewegungsfugen nach maximal 30 m (je Bewegungsrichtung) angeordnet werden. Andernfalls müssen die Auswirkungen der Verformungseinwirkungen auf das Gesamttragwerk genauer berücksichtigt werden. Ähnlich wie Sollrissfugen können Bewegungsfugen angeordnet werden, um Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen und zwangsbedingte Risse zu vermeiden.

Bewegungsfugen müssen in der Regel durch angrenzende Bauteile bzw. das gesamte Gebäude geführt werden.

Pressfugen

Stoßfugen

Verbundfugen

Quellen


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