Gebäudeklasse: Unterschied zwischen den Versionen

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==Gebäudeklassen nach Musterbauordnung==
 
#Gebäudeklasse I:
 
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##Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und  
 
##Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und  

Version vom 14. Februar 2019, 17:46 Uhr

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Gebäudeklassen nach Musterbauordnung

  1. Gebäudeklasse I:
    1. Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
    2. Freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
  2. Gebäudeklasse II:
    1. Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinhei¬ten von insgesamt nicht mehr als 400 m2,
  3. Gebäudeklasse III:
    1. sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,
  4. Gebäudeklasse IV:
    1. Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2,
  5. Gebäudeklasse V:
    1. Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude

[N 1]


Quellen

Normen
  1. Musterbauordnung (MBO) §2 Abs.3



Fachliteratur



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