Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit(S510.de)

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Nachweis der 1. Kernweite (klaffende Fuge)(GZ SLS)

Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist erbracht, wenn die charakteristische Sohldruckresultierende aus ständigen Einwirkungen noch innerhalb der 1. Kernweite liegt, bei Rechteckfundamenten e ≤ b/6, bei Kreisfundamenten e ≤ 0,25 r. Somit tritt keine klaffende Fuge auf.

Nachweis der 2. Kernweite