Grenzzustände der Tragfähigkeit (Grundbau): Unterschied zwischen den Versionen

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===Grenzzuständer der Tragfähigkeit – '''ULS''' (Ultimate Limit State)<ref name = "Q1">Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.19)</ref>===
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===Grenzzuständer der Tragfähigkeit – '''ULS''' (Ultimate Limit State)<ref name = "Q1">Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.19)</ref><ref name = "Q2">DIN 1054: 2010-12, (S. 15ff/ 30ff)</ref>===
 
*1. '''EQU''' – Verlust der Lagesicherheit des als starrer Körper angesehenen Bauwerks oder des Baugrunds (equilibrium)
 
*1. '''EQU''' – Verlust der Lagesicherheit des als starrer Körper angesehenen Bauwerks oder des Baugrunds (equilibrium)
 
*2. '''STR''' – inneres Versagen oder große Verformungen des Tragwerks oder seiner Bauteilen einschließlich Fundamente Pfähle, etc., wobei die Festigkeit der Baustoffe für den Widerstand entscheidend ist (structure failure)
 
*2. '''STR''' – inneres Versagen oder große Verformungen des Tragwerks oder seiner Bauteilen einschließlich Fundamente Pfähle, etc., wobei die Festigkeit der Baustoffe für den Widerstand entscheidend ist (structure failure)

Version vom 16. Dezember 2015, 16:06 Uhr

StahlbetonbauMB-AEC-Module StahlbetonbauGrenzzustände der Tragfähigkeit(S510.de)


Grenzzuständer der Tragfähigkeit – ULS (Ultimate Limit State)[1][2]

  • 1. EQU – Verlust der Lagesicherheit des als starrer Körper angesehenen Bauwerks oder des Baugrunds (equilibrium)
  • 2. STR – inneres Versagen oder große Verformungen des Tragwerks oder seiner Bauteilen einschließlich Fundamente Pfähle, etc., wobei die Festigkeit der Baustoffe für den Widerstand entscheidend ist (structure failure)
Der Grenzzustand STR wird mit dem „Nachweisverfahren 2“ nachgewiesen.
  • 3. GEO – Versagen oder große Verformung des Baugrunds, wobei die Festigkeit der Locker- und Festgesteine für den Widerstand entscheidend ist (geotechnic failure), wird unterteilt in GEO-2 und GEO-3
GEO-2: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit der Ermittlung der Schnittgrößen und der Abmessungen, d.h.
  • Bei der Inanspruchnahme der Scherfestigkeit beim Erdwiderstand
  • Beim Gleitwiderstand
  • Beim Grundbruchwiderstand
  • Beim Nachweis der Standsicherheit in der tiefen Gleitfuge
  • Nachweis des Spitzendrucks und der Mantelreibung bei Pfahlgründungen
Der Grenzzustand GEO-2 wird mit dem „Nachweisverfahren 2“ nachgewiesen.
GEO-3: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit dem Nachweis der Gesamtstandsicherheit:
  • Inanspruchnahme der Scherfestigkeit beim Nachweis der Sicherheit gegen Böschungsbruch und Geländebruch
  • Standsicherheit von konstruktiven Böschungssicherungen unter Berücksichtigung konstruktiver Elemente, z.B. Anker etc.
Der Grenzzustand GEO-3 wird mit dem „Nachweisverfahren 3“ nachgewiesen.
  • 4. UPL – Verlust der Lagesicherheit des Bauwerks oder Baugrunds infolge Auftrieb oder Wasserdruck (uplift)
Der Grenzzustand UPL wird mit dem „Nachweisverfahren beim Aufschwimmen“ nachgewiesen.
  • 5. HYD – Hydraulischer Grundbruch, innere Erosion oder „piping“ im Boden, verursacht durch Strömungsgradienten (hydraulic failure).
Der Grenzzustand HYD wird mit dem „Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch“ nachgewiesen.

Quellen

  1. Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.19)
  2. DIN 1054: 2010-12, (S. 15ff/ 30ff)
Seiteninfo
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Status: in Bearbeitung
Modul-Version: 2015.0240