Grenzzustände der Tragfähigkeit (Grundbau)

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Grenzzuständer der Tragfähigkeit – ULS (Ultimate Limit State)

  • 1. EQU – Verlust der Lagesicherheit des als starrer Körper angesehenen Bauwerks oder des Baugrunds (equilibrium)
  • 2. STR – inneres Versagen oder große Verformungen des Tragwerks oder seiner Bauteilen einschließlich Fundamente Pfähle, etc., wobei die Festigkeit der Baustoffe für den Widerstand entscheidend ist (structure failure)
  • 3. GEO – Versagen oder große Verformung des Baugrunds, wobei die Festigkeit der Locker- und Festgesteine für den Widerstand entscheidend ist (geotechnic failure), wird unterteilt in GEO-2 und GEO-3
GEO-2: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit der Ermittlung der Schnittgrößen und der Abmessungen, d.h.
  • Bei der Inanspruchnahme der Scherfestigkeit beim Erdwiderstand
  • Beim Gleitwiderstand
  • Beim Grundbruchwiderstand
  • Beim Nachweis der Standsicherheit in der tiefen Gleitfuge
  • Nachweis des Spitzendrucks und der Mantelreibung bei Pfahlgründungen
Der Grenzzustand GEO-2 wird mit dem „Nachweisverfahren 2“ nachgewiesen.
GEO-3: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit dem Nachweis der Gesamtstandsicherheit:
  • Inanspruchnahme der Scherfestigkeit beim Nachweis der Sicherheit gegen Böschungsbruch und Geländebruch
  • Standsicherheit von konstruktiven Böschungssicherungen unter Berücksichtigung konstruktiver Elemente, z.B. Anker etc.
Der Grenzzustand GEO-3 wird mit dem „Nachweisverfahren 3“ nachgewiesen.
  • 4. UPL – Verlust der Lagesicherheit des Bauwerks oder Baugrunds infolge Auftrieb oder Wasserdruck (uplift)
  • 5. HYD – Hydraulischer Grundbruch, innere Erosion oder „piping“ im Boden, verursacht durch Strömungsgradienten (hydraulic failure)