Nachweisverfahren beim Aufschwimmen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Baustatik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 13: Zeile 13:
 
Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Geotechnik (Nachweisverfahren)|hier]] finden.
 
Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Geotechnik (Nachweisverfahren)|hier]] finden.
  
[[Kategorie:Grundlagen/Begriffe-Stahlbetonbau]]
+
[[Kategorie:Grundlagen/Begriffe-Grundbau]]
 
==Quellen==
 
==Quellen==
 
<references />
 
<references />

Version vom 27. Oktober 2016, 17:39 Uhr

StahlbetonbauGrundlagen/BegriffeS510.de Stahlbeton-Einzelfundament


Der Nachweis gegen Aufschwimmen (UPL)[1][2] muss so geführt werden, dass der Bemessungswert der Kombination von destabilisierenden ständigen und veränderlichen vertikalen Einwirkungen Vdst;d kleiner oder gleich der Summe des Bemessungswerts der stabilisierenden ständigen vertikalen Einwirkungen Gstb;d und gegebenenfalls des Bemessungswerts eines zusätzlichen Widerstands Rd gegen Aufschwimmen ist.

Der zusätzliche Widerstand gegen Aufschwimmen darf als stabilisierende ständige vertikale Einwirkung Gstb;d behandelt werden.


Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.

Quellen

  1. Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.22)
  2. DIN 1054: 2010-12, (S. 27ff)
Seiteninfo
Quality-flag-orange.gif
Status: Seite fertig, ungeprüft
Modul-Version: 2015.0240