Selbstheilung des Betons: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Selbstheilung des Betons findet Anwendung bei der Planung und Bemessung von WU-Bauteilen nach der WU-Richtlinie nach Entwurfsgrundsatz b. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Voraussetzungen für die Selbstabdichtung normiert die WU-Richtlinie u.A. Grenzwerte für die zulässige Rissbreite, die maximale Wasserdruckhöhe, das Wasserdruckhgefälle über die Bauzteildicke (Quotient aus Wasserdruckhöhe und Bauteildicke), die zulässige Rissbreitenänderung, den Gehalt an kalklösender Kohlensäure und den pH-wert.
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Auf weitere Informationen zur Bemessung der Bauteile nach Entwurfsgrundsatz b der WU-Richtlinie wird auf der Seite [[WU-Bauwerke - Entwurfsgrundsätze für Risse]] eingegangen.
  
 
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Version vom 13. Juli 2021, 20:40 Uhr

Als Selbstheilung des Betons wird das Phänomen bezeichnet, bei dem sich wasserführende Risse in Betonbauteilen unter bestimmten Voraussetzungen mit der Zeit selbst abdichten. Die Selbstabdichtung ist auf unterschiedliche chemisch-physikalische Prozesse zurückführen. Hierzu zählen insbesondere:

  • die Bildung von Calciumcarbonat
  • die Nachhydratation des Zements
  • das Quellen des Zementgels

Voraussetzungen

Damit sich Selbstabdichtungsprozesse innerhalb eines Risses einstellen können, müssen zahlreiche Voraussetzungen vorliegen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Wasserdurchfluss über eine ausreichend lange Zeit (temporärer Wasserdurchtritt)
  • möglichst konstante Wasserdruckhöhen
  • ausreichend geringe Durchflussgeschwindigkeiten (beeinflusst durch Rissbreite, Bauteildicke, Wasserdruckhöhe)
  • keine nennenswerten Änderungen der Rissbreite (z.B. durch Temperaturschwankungen)
  • keine kalklösende Beschaffenheit des durchfließenden Wassers (z.B. bei Expostionsklasse XA, saurer pH-Wert, kohlensäurehatliges Wasser usw.)

Anwendung

Die Selbstheilung des Betons findet Anwendung bei der Planung und Bemessung von WU-Bauteilen nach der WU-Richtlinie nach Entwurfsgrundsatz b. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Voraussetzungen für die Selbstabdichtung normiert die WU-Richtlinie u.A. Grenzwerte für die zulässige Rissbreite, die maximale Wasserdruckhöhe, das Wasserdruckhgefälle über die Bauzteildicke (Quotient aus Wasserdruckhöhe und Bauteildicke), die zulässige Rissbreitenänderung, den Gehalt an kalklösender Kohlensäure und den pH-wert.

Auf weitere Informationen zur Bemessung der Bauteile nach Entwurfsgrundsatz b der WU-Richtlinie wird auf der Seite WU-Bauwerke - Entwurfsgrundsätze für Risse eingegangen.

Quellen


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