Treppenkonstruktion: Unterschied zwischen den Versionen

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===Anforderung an den Brandschutz===
 
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==''Quellen''==
 
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Version vom 14. Februar 2019, 16:03 Uhr

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Anforderungen an Treppenkonstruktionen

Die Anforderungen an Treppenkonstruktionen richten sich nach Normen, Richtlinien, allgemein anerkannten Regeln der Technik, Herstellerangaben und nach dem Wunsch des Bauherrn, wobei diese ständigen Anpassungen unterliegen. Alle aktuellen Angaben der Hersteller lassen sich unter dem angegebenen Link finden.

architektonische Entwurfsgrundlage

Die Geometrie der Treppen leitet sich aus Geometrie und Lage des Treppenhauses her. Des Weiteren zählen Treppen zu den Verkehrswegen und unterstehen somit einer besonderen geometrischen Entwurfsgrundlage nach DIN 18065. Hierbei werden langjährig überlieferte und bewährte Formeln verwendet, bei welchen die Schrittlänge, der geringste Kraftaufwand beim Treppensteigen und die ausreichende Sicherheit beim Absteigen der Treppe berücksichtigt werden. [F 1] Die Geometrie der Treppe ist somit abhängig von der Art des Gebäudes, welche in der ersten Spalte der angegebenen Tabelle eindeutig beschrieben ist, und von der Treppenart in der zweiten Spalte. Die Treppenart wird definiert nach §34 Abs. 1 der Musterbauordnung. Hier heißt es: „Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe).“ [N 1]

Gebäudeart Treppenart minimale nutzbare Laufbreite (b) [cm] Steigung (s) [cm] Auftritt (a) [cm]
min. max. min. max.
Grenzmaße für Gebäude im Allgemeinen (Fertigmaße im Endzustand) Baurechtlich notwendige Treppe 100 14 19 26 37
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) 50 14 21 21 37
Grenzmaße für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Baurechtlich notwendige Treppe 80 14 20 23 37
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) 50 14 21 21 37

[N 2]

Abgrenzung Rampen, Treppen, Leitern [N 2]
Maße in Millimeter
1 Steigeisen
2 Leitern
3 Leitertreppen
4 Treppen
4.1 baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen
4.2 baurechtlich notwendige Treppen für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen
4.3 baurechtlich notwendige Treppen in Gebäuden im Allgemeinen
5 Rampen

Zur genaueren Bestimmung der Hauptmaße seien folgende Gleichungen gegeben:

Schrittmaß





wobei


- Treppensteigung
- Treppenauftritt
Schrittmaß - 590mm bis 650mm die mittlere Schrittlänge des Menschen
- Steigungswinkel


Der Steigungswinkel ist ein entscheidendes Merkmal für die Bequemlichkeit des Aufstieges einer Treppe. Hierzu eine Grafik, die die verschiedenen Steigungen kategorisiert.

Anforderung an die Schalldämmung

Die Anforderungen an die Schalldämmung gelten als wesentliches Qualitätsmerkmal einer Immobilie. Somit haben diese Anforderungen auch einen Einfluss auf die Konstruktion einer Treppe. Unter Schallschutz befinden sich die Mindestanforderungen nach DIN 4109 und erweiternd die DEGA-Empfehlung 103: „Schallschutz im Wohnungsbau - Schallschutzausweis" von der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V (DEGA) und die Empfehlung VDI 4100: „Wohnungen - Beurteilung und Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz" von dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Der Schallschutz kann auch einen Einfluss auf den Wert einer Immobilie haben, weshalb meist noch eine Abstimmung mit den Bauherren durchgeführt wird. [F 2] Anhand dieses, auf die Bedürfnisse des jeweiligen Bauherren abgestimmten, festgelegten Wertes des Schallschutzes werden die Systemkomponenten der Treppe gewählt. Diese Bestandteile können Einfluss auf das statische System nehmen. So wird beispielweise die Lagerung des Laufs bestimmt.


Anforderung an den Brandschutz

Feuerwiderstandsdauer


Mindestanforderungen an Treppen
Anforderungen nach §34 MBO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5
Treppen, tragende Teile ohne ohne nbr oder fh nbr nbr oder fh
Außentreppen, tragende Teile ohne ohne nbr nbr nbr
nbr = nicht brennbar, fh = feuerhemmend

Quellen

Normen
  1. Musterbauordnung (MBO) §34
  2. 2,0 2,1 Die neue Treppennorm DIN 18065



Fachliteratur
  1. Erarbeitung von Konstruktions- und Bemessungsregeln für Geschoßtreppen aus Stahlbetonbau von o.Prof. Dr.-Ing.E.h. Dr.-Ing. K. Kordina Dipl.-Ing. H.-H. Osteroth
  2. Schöck Planungshandbuch Treppe



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