Wandartiger Träger - Hauptbewehrung

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Netzbewehrung

Wandartige Träger werden an beiden Außenflächen mit einem Bewehrungsnetz (Netzbewehrung) versehen.
Nach EC 2_1-1/NA 9.7[1] beträgt diese rechtwinklige Netzbewehrung 0,075% des Betonquerschnitts, mindestens jedoch 1,5cm²/m in vertikaler und horizontaler Richtungen.
Die Maschenweite bzw. der Stababstand dieser Bewehrung entspricht der doppelten Trägerbreite, höchstens jedoch 30cm.

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Ac - Betonquerschnitt [cm²]
b - Wanddicke [cm]

Zugband unten

Zugband oben

Quellen

  1. EC 2_1-1/NA 9.7


Seiteninfo
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Status: in Bearbeitung
Modul-Version: 2015.026