Wandartiger Träger - Hauptbewehrung

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Zur "Hauptbewehrung" gehört die Netzbewehrung an beiden Außenseiten des wandartigen Trägers und die eventuell erforderliche Zugbewehrung am oberen oder unteren Rand.

Netzbewehrung

Wandartige Träger werden an beiden Außenflächen mit einem Bewehrungsnetz (Netzbewehrung) versehen.
Nach EC 2_1-1/NA 9.7[1] beträgt diese rechtwinklige Netzbewehrung 0,075% des Betonquerschnitts, mindestens jedoch 1,5cm²/m in vertikaler und horizontaler Richtungen.
Die Maschenweite bzw. der Stababstand dieser Bewehrung entspricht der doppelten Trägerbreite, höchstens jedoch 30cm.

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Ac - Betonquerschnitt [cm²]
b - Wanddicke [cm]

Zugband unten

Die Feldbewehrung (auch Zugband am unteren Rand) dient zur Aufnahme der Hauptzugpannungen, die sich bei einem einfeldrigen wandartiger Träger am unteren Rand konzentrieren.
Die Zugbewehrung ist ungestaffelt von Auflager zu Auflager zu führen.
Bei der Bemessung mit Hilfe von Stabwerkmodellen wird am Endauflager die volle Zugkraft Fsd verankert. Werden die Hauptzugkräfte mit Hilfe der vertafelten Lösung oder dem Näherungsverfahren ermittelt, darf die Verankerung für 80% der vorhandenen Zugkraft erfolgen.
Ist keine ausreichende Verankerungslänge für die Ausführung mit einem geraden Stabende gegeben, wird die Verankerung mit U-Schlaufen ausgeführt. Stehende Haken sind nicht zulässig.

Zugband oben

Quellen

  1. EC 2_1-1/NA 9.7


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Status: in Bearbeitung
Modul-Version: 2015.026