Wandartiger Träger - Hauptbewehrung

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Zur "Hauptbewehrung" gehört die Netzbewehrung an beiden Außenseiten des wandartigen Trägers und die eventuell erforderliche Zugbewehrung am oberen oder unteren Rand.

Netzbewehrung

Wandartige Träger werden an beiden Außenflächen mit einem Bewehrungsnetz (Netzbewehrung) versehen.
Nach EC 2_1-1/NA 9.7[1] beträgt diese rechtwinklige Netzbewehrung 0,075% des Betonquerschnitts, mindestens jedoch 1,5cm²/m in vertikaler und horizontaler Richtungen.
Die Maschenweite bzw. der Stababstand dieser Bewehrung entspricht der doppelten Trägerbreite, höchstens jedoch 30cm.

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Ac - Betonquerschnitt [cm²]
b - Wanddicke [cm]

Zugbewehrung unten

Die Feldbewehrung (auch Zugband am unteren Rand) dient zur Aufnahme der Hauptzugpannungen, die sich am unteren Rand konzentrieren.
Die Zugbewehrung ist dabei über eine Höhe von 0,1 h bzw. 0,1 l (kleinerer Wert ist maßgebend) anzuorden und ungestaffelt von Auflager zu Auflager zu führen.
Bei der Bemessung mit Hilfe von Stabwerkmodellen wird am Endauflager die volle Zugkraft Fsd verankert.[2]
Werden die Hauptzugkräfte mit Hilfe der vertafelten Lösung oder dem Näherungsverfahren ermittelt, darf die Verankerung für 80% der vorhandenen Zugkraft erfolgen.[3]
Ist keine ausreichende Verankerungslänge für die Ausführung mit einem geraden Stabende gegeben, wird die Verankerung mit U-Schlaufen ausgeführt.
Stehende Haken sind nach Möglichkeit zu vermeiden, um den durch große Druckspannungen beanspruchten Auflagerbereich nicht unnötig zu schwächen.

Die erforderliche Zugbewehrung erhält man mit Hilfe der folgenden Gleichung:



Die Berechnung der vorhandenen Zugkraft Ft erfolgt mit Hilfe einer der folgenden Verfahren:

Zugbewehrung oben

Bei mehrfeldrigen wandartigen Trägern entstehen über der Stütze Zugspannungen, die durch eine horizontale Zugbewehrung aufgenommen werden.
Die Anordnung dieser Bewehrung ist abhängig von dem Verhältnis der Bauteilhöhe h zur Stützweite l.
Mit steigendem Verhältnis von h/l muss die Bewehrung über einen größeren Bereich über der Stütze verteilt werden.
Für die genaue Anordnung der Stützbewehrung wird an dieser Stelle auf das Heft 240 vom DAfStb - Bild 4.2[3] verwiesen.
Die Abbildung rechts zeigt ein Beispiel für die Bewehrungsanordnung.

Für die Stützbewehrung ist weiterhin zu beachten, dass 50 der Bewehrung über die gesamte Bauteillänge geführt werden.
Die übrige Bewehrung ist mit einer Länge von mindestens 1/3 der effektiven Stützweite in das benachbarte Feld zu führen.
Eine zusätzliche Verankerungslänge muss hierbei nicht berücksichtigt werden.

Quellen

  1. EC 2_1-1/NA 9.7
  2. 2,0 2,1 Schläich, J.; Schäfer, K.: Konstruieren im Stahlbetonbau, Veröffentlichung im Betonkalender, Verlag Ernst & Sohn Berlin, 2001
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Grasser, E.; Thielen, G.: Hilfsmittel zur Berechnung der Schnittgrößen und Formänderungen von Stahlbetontragwerken, DAfStb Heft 240, Beuth Verlag GmbH, Berlin 1991


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Modul-Version: 2015.026