Die konstante Bemessungsgröße für den Brandfall Ed,fi
Hinweis :
Dieses Beispiel behandelt eine Aufgabenstellung, in welcher keine indirekten Einwirkungen gegeben sind. Daher wird hier die konstante Bemessungsgröße für den Brandfall Ed,fi berechnet.
Die Berechnungsmethoden beziehen sich auf die Berechnung der Mechanische Einwirkungen auf Grundlage der Seite: "Heißbemessung".
Teilsicherheitsbeiwert (für ständige Einwirkungen) nach DIN EN 1990[4]
ψ1,1 = ψ2,1 = 0,3...
Kombinationsfaktor, nach der DIN EN 1991-1-2 NA darf ψ2,1 anstelle von ψ1,1 verwendet werden. Dieser ergibt sich nach DIN EN 1990:2021-10 für Bürogebäude zu 0,3.[1][4]
b.) Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren, mit dem vereinfachten Reduktionsfaktor η = 0,7[2]
Zur Vereinfachung und auf der sicheren Seite liegend darf der Reduktionsfaktor ηfi nach DIN EN 1991-1-2 mit 0,7 angenommen werden[2]
c.) Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren, mit dem Reduktionsfaktor nach der Formel 2.5 des EC 2-1-2.[3]
Teilsicherheitsbeiwert (für ständige Einwirkungen) nach der DIN EN 1990[4]
Teilsicherheitsbeiwert für die dominierende veränderliche Einwirkung nach der DIN EN 1990[4]
d.) Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren, mit dem Reduktionsfaktor nach den Formel 2.5a und 2.5b des EC 2-1-2.[3]