Im folgenden werden vier mögliche Verfahren gezeigt, mit denen die konstante Bemessungsgröße für den Brandfall Ed,fi bestimmt werden kann.
Aufgabenstellung:
Gegeben sind:
- Bauteilklasse: Bürohaus (Kategorie B)
- Einwirkungen aus der "kalten" Lastannahme:
GEk = 1050kN... |
aus Eigenlast
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QEk = 273 kN... |
aus Nutzlast
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Gesucht wird:
- Die konstante Bemessungsgröße für den Brandfall Ed,fi
Hinweis :
- Dieses Beispiel behandelt eine Aufgabenstellung, in welcher keine indirekten Einwirkungen gegeben sind. Daher wird hier die konstante Bemessungsgröße für den Brandfall Ed,fi berechnet.
- Die Berechnungsmethoden beziehen sich auf die Berechnung der Mechanische Einwirkungen auf Grundlage der Seite: "Heißbemessung".
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Berechnungsmethoden
- a.) Berechnung nach den allgemeinen Regeln.[1]
- b.) Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren, mit dem vereinfachten Reduktionsfaktor η = 0,7.[2]
- c.) Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren, mit dem Reduktionsfaktor nach der Formel 2.5 des EC 2-1-2.[3]
- d.) Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren, mit dem Reduktionsfaktor nach den Formeln 2.5a und 2.5b des EC 2-1-2.[3]
Berechnungen
a.) Berechnung nach den allgemeinen Regeln[1]
γGA = 1,0... |
Teilsicherheitsbeiwert (für ständige Einwirkungen) nach DIN EN 1990[4]
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ψ1,1 = ψ2,1 = 0,3... |
Kombinationsfaktor, nach der DIN EN 1991-1-2 NA darf ψ2,1 anstelle von ψ1,1 verwendet werden. Dieser ergibt sich nach DIN EN 1990:2021-10 für Bürogebäude zu 0,3.[1][4]
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b.) Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren, mit dem vereinfachten Reduktionsfaktor η = 0,7[2]
ηfi = 0,7... |
Zur Vereinfachung und auf der sicheren Seite liegend darf der Reduktionsfaktor ηfi nach DIN EN 1991-1-2 mit 0,7 angenommen werden[2]
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γG = 1,35... |
Teilsicherheitsbeiwert (für ständige Einwirkungen) nach der DIN EN 1990[4]
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γQ = 1,5... |
Teilsicherheitsbeiwert für die dominierende veränderliche Einwirkung nach der DIN EN 1990[4]
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c.) Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren, mit dem Reduktionsfaktor nach der Formel 2.5 des EC 2-1-2.[3]
- ψfi = ψ2,1 = 0,3
d.) Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren, mit dem Reduktionsfaktor nach den Formeln 2.5a und 2.5b des EC 2-1-2.[3]
- Nach der Formel 2.5a des EC 2-1-2[3]
ψ0,1... |
Kombinationsbeiwert für die veränderliche Einwirkung nach DIN EN 1990[4]
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- Nach der Formel 2.5b des EC 2-1-2[3]
ξ... |
Reduktionsfaktor für ungünstig wirkende ständige Einwirkungen G. Für die Anwendung im Hochbau nach Anhang A1 des EC 1990 mit 0,85[4]
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- Es wird das kleinere Ergebnis gewählt:
Ergebnis
Zusammenstellung:
Je nach Wahl des Berechnungsansatzes ergeben sich unterschiedlich große Bemessungslasten für den Brandfall:
a.) Ed,fi |
= 1131,90 kN
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b.) Ed,fi |
= 1278,90 kN
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c.) Ed,fi |
= 1131,83 kN
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d.) Ed,fi |
= 1213,49 kN
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Quellen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 [Dietmar Hosser; Jochen Zehfuß (Hrsg.): Brandschutz in Europa - Bemessung nach Eurocodes - 3., Überarbeitete und erweiterte Auflage 2017]
- ↑ 2,0 2,1 2,2 [DIN EN 1991-1-2 Einwirkungen auf Tragwerke. Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen – Brandeinwirkungen auf Tragwerke. 2010-12]
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 [DIN EN 1992-1-2 Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken. Teil 1-2: Allgemeine Regeln – Tragwerksbemessung für den Brandfall. 2010-12]
- ↑ 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 [ DIN EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung. 2021-10]
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