Fundamente: Unterschied zwischen den Versionen

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Kein Gebäude kommt ohne eine frostsichere Gründung aus. Damit Minusgrade das Fundament nicht erreichen, müssen mindestens 80 Zentimeter Boden zwischen der Oberkante des Fundaments und der Oberkante der Baugrube liegen. Nur so ist sichergestellt, dass keine Schäden an den Wänden entstehen.
 
Kein Gebäude kommt ohne eine frostsichere Gründung aus. Damit Minusgrade das Fundament nicht erreichen, müssen mindestens 80 Zentimeter Boden zwischen der Oberkante des Fundaments und der Oberkante der Baugrube liegen. Nur so ist sichergestellt, dass keine Schäden an den Wänden entstehen.
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Das Gründen mit Pfählen ist eine der ältesten Gründungsmethoden. Sie wird verwendet auf weichem oder wässrigem Baugrund oder an engen Baustellen. Man unterscheidet die Pfähle nach der Art ihrer Herstellung, dem Einbau und dem Verfahren.
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Bei der Herstellung werden Fertigpfähle, Ortbetonpfähle und Verbundpfähle unterschieden. Fertigpfähle werden in ganzer Länge oder Teilstücken vorfabriziert und montiert. Ortbetonpfähle werden im Bohrloch betoniert. Bei Verbundpfählen wird ein vorgefertigtes Tragglied (Stahl oder Beton) in ein Bohrloch eingeführt und dort mit Zementmörtel verpresst. Es entsteht ein Verbund von Baugrund und Tragglied. Verpressanker sind ein Sonderfall des Verbundankers. Sie werden als Verpresspfahl entsprechend DIN 4128 und als Verpressanker mit Vorspannung nach DIN 4125 hergestellt.
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:*Pfahlgründungsverfahren mit Erdreichverdrängung
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:*Pfahlgründungsverfahren mit Erdaushub
  
  

Version vom 10. Dezember 2015, 12:18 Uhr

Gründungen und Fundamente haben eine wichtige statische Aufgabe. Sie sorgen dafür, dass die Last des Bauwerks auf den Baugrund übertragen und dort gleichmäßig verteilt wird. Da die Festigkeit der Böden geringer ist als die Festigkeit der Baustoffe, werden lastverteilende Fundamente unter den tragenden Elementen des Bauwerks angeordnet.

Flach- und Tiefgründungen[1]
Seit der Erfindung des Stahlbetons kommen Flach- und Tiefgründungen zum Einsatz. Bei Flachgründungen werden die Bauwerkslasten durch Fundamente flächenförmig auf die Grünungsfläche abgetragen. Die Bauwerkslasten bei Tiefgründungen werden durch Pfähle tief in die Gründungsfläche abgetragen. Entwurf und Bemessung sind in der DIN 1054-1 geregelt. Tiefgründungen wiederum unterscheiden folgende Gründungsarten

  • Fundamentplatten, bei denen die Last als statisch wirkende gesamte Grundfläche gleichmäßig über eine Stahlbetonplatte abgetragen wird
  • Einzelfundamente mit Stützenfuß, Block-, Köcher oder Streifenfundamente zentrieren die Kräfte punkt- oder streifenförmig auf mehrere Laststellen eines Gebäudes


Pfahlgründung oder Verankerung
Kein Gebäude kommt ohne eine frostsichere Gründung aus. Damit Minusgrade das Fundament nicht erreichen, müssen mindestens 80 Zentimeter Boden zwischen der Oberkante des Fundaments und der Oberkante der Baugrube liegen. Nur so ist sichergestellt, dass keine Schäden an den Wänden entstehen. Das Gründen mit Pfählen ist eine der ältesten Gründungsmethoden. Sie wird verwendet auf weichem oder wässrigem Baugrund oder an engen Baustellen. Man unterscheidet die Pfähle nach der Art ihrer Herstellung, dem Einbau und dem Verfahren.
Herstellung
Bei der Herstellung werden Fertigpfähle, Ortbetonpfähle und Verbundpfähle unterschieden. Fertigpfähle werden in ganzer Länge oder Teilstücken vorfabriziert und montiert. Ortbetonpfähle werden im Bohrloch betoniert. Bei Verbundpfählen wird ein vorgefertigtes Tragglied (Stahl oder Beton) in ein Bohrloch eingeführt und dort mit Zementmörtel verpresst. Es entsteht ein Verbund von Baugrund und Tragglied. Verpressanker sind ein Sonderfall des Verbundankers. Sie werden als Verpresspfahl entsprechend DIN 4128 und als Verpressanker mit Vorspannung nach DIN 4125 hergestellt.
Verfahren

  • Pfahlgründungsverfahren mit Erdreichverdrängung
  • Verdrängungsbohrverfahren
  • Pfahlgründungsverfahren mit Erdaushub


Quellen

Seiteninfo
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Status: in Bearbeitung
Modul-Version: 2015.0240