Zwang - verringerte Zwangsbeanspruchung in einer Sohlplatte (Bsp.): Unterschied zwischen den Versionen
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+ | | Sohlplattenabmessungen L / B / h: || 17,00 / 15,00 / 0,50 m | ||
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+ | | Expositionsklasse: || XC2 - Gründungsbauteil | ||
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+ | | Betonfestigkeitsklasse: || C35/45 | ||
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+ | | Betonzugfestigkeit: || <math>f_{ctm} = 3,2 N/mm^2 </math> | ||
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+ | | Bewehrung aus der Statik: || Q 524A oben und unten | ||
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+ | | || <math> a_{s,o} = a_{s,u} = 5,24 cm^2/m </math> | ||
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+ | | Betondeckung: || <math> c_v = c_{nom} = 20+15 = 35mm </math> | ||
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+ | | Unterkonstruktion: || Unterbeton mit Flügelglättung und 2 Lagen PE-Folie | ||
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Version vom 25. Februar 2019, 11:30 Uhr
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Beispiel 1 - Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite in einer Sohlplatte für eine verringerte Zwangsbeanspruchung
Aufgabenstellung
Als Vergleich soll für die Sohlplatte aus dem Beispiel "Zwang - Mindestbewehrung zur Rissbreitenbegrenzung für eine Sohlplatte (Bsp.)" die verringerte Zwangsbeanspruchung und die zugehörige Mindestbewehrung ermittelt werden.
Diese Ermittlung der verminderten Zwangsbeanspruchung gilt als Ergänzung zur DIN EN 1992-1-1 und wird im "Lohmeyer Stahlbetonbau" [F 1] empfohlen.
Diese Empfehlung darf nur für eine Beanspruchung aus dem Abfließen der Hydratationswärme angewendet werden, wenn ein späterer Zwang mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Im Anschluss dieser Berechnung wird ein Vergleich mit dem Beispiel "Zwang - Mindestbewehrung zur Rissbreitenbegrenzung für eine Sohlplatte (Bsp.)" durchgeführt.
Vorgaben
Sohlplattenabmessungen L / B / h: 17,00 / 15,00 / 0,50 m Expositionsklasse: XC2 - Gründungsbauteil Betonfestigkeitsklasse: C35/45 Betonzugfestigkeit: Bewehrung aus der Statik: Q 524A oben und unten Betondeckung: Unterkonstruktion: Unterbeton mit Flügelglättung und 2 Lagen PE-Folie
Lösung
Quellen
- Normen
- Fachliteratur
- ↑ Baar, S.; Ebeling, K.: Lohmeyer Stahlbetonbau. Bemessung - Konstruktion - Ausführung. 10.Auflage. Wiesbaden 2017
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